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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95 (https://dejure.org/1996,6601)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.10.1996 - L 10 V 65/95 (https://dejure.org/1996,6601)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - L 10 V 65/95 (https://dejure.org/1996,6601)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95
    Gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG würde insbesondere dann verstoßen, wenn der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Regelungsgrundsätzen ab weicht (vgl. BVerfGE 13, 31; zur Systemgerechtigkeit im übri gen: BVerfGE 34, 103, 115; 66, 214, 224; 76, 130, 139; 81, 176, 207; Jarass-Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl., 1995, Art. 3 Rand-Nr. - RN - 19; von Mangold-Klein-Starck, Das Bonner Grundgesetz, 3. Aufl., 1985, Art. 3, RN 33 ff.).
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95
    Gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG würde insbesondere dann verstoßen, wenn der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Regelungsgrundsätzen ab weicht (vgl. BVerfGE 13, 31; zur Systemgerechtigkeit im übri gen: BVerfGE 34, 103, 115; 66, 214, 224; 76, 130, 139; 81, 176, 207; Jarass-Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl., 1995, Art. 3 Rand-Nr. - RN - 19; von Mangold-Klein-Starck, Das Bonner Grundgesetz, 3. Aufl., 1985, Art. 3, RN 33 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95
    Gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG würde insbesondere dann verstoßen, wenn der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Regelungsgrundsätzen ab weicht (vgl. BVerfGE 13, 31; zur Systemgerechtigkeit im übri gen: BVerfGE 34, 103, 115; 66, 214, 224; 76, 130, 139; 81, 176, 207; Jarass-Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl., 1995, Art. 3 Rand-Nr. - RN - 19; von Mangold-Klein-Starck, Das Bonner Grundgesetz, 3. Aufl., 1985, Art. 3, RN 33 ff.).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95
    Stets ist aber auch zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die Gesetzesänderung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hin blick auf den gegebenen Sachverhalt und das Gesamtregelungssystem durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder aber als willkürlich erscheint (Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 80, 311; 44, 21 ff.; BSG, jüngst Urteil vom 06.03.1996 - 9 RVg 4/95, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt, sowie weitere Urteile von selbem Tage zu dieser Problematik - dort: Stichtagsregelung des Opferentschädigungsgesetzes - OEG -).
  • LSG Bayern, 16.02.1984 - L 10 V 49/82
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95
    Er berief sich dabei auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 16.02.1984 (- L 10 V 49/82 - abgedruckt in: Breithaupt 1984, Seite 788 ff.).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RV 9/81

    Aufwendungsersatz - Pflegezulage - Pauschsatz - Kriegsbeschädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95
    Auch das BSG hat in seiner bereits genannten - ansonsten eher kritischen - Entscheidung vom 06.10.1981 (SozR 3100 § 35 Nr. 14, am Ende) deutlich gemacht, daß die bisherigen erhöhten Leistungsgewährungen dann gerechtfertigt erscheinen könnten, wenn eine Ehefrau wegen der Kriegsbeschädigung ihres Ehemannes eine besonders gut bezahlte Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um sich der Pflege des Kriegsblinden zu widmen.
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95
    Gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG würde insbesondere dann verstoßen, wenn der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Regelungsgrundsätzen ab weicht (vgl. BVerfGE 13, 31; zur Systemgerechtigkeit im übri gen: BVerfGE 34, 103, 115; 66, 214, 224; 76, 130, 139; 81, 176, 207; Jarass-Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl., 1995, Art. 3 Rand-Nr. - RN - 19; von Mangold-Klein-Starck, Das Bonner Grundgesetz, 3. Aufl., 1985, Art. 3, RN 33 ff.).
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